Mittagessen ab August 2026: Häufige Fragen

Frage:

Was passiert, wenn die Eltern das Essen vergessen zu bestellen?

Antwort:

Wenn kein Essen bestellt wurde, bekommt das Kind an diesem Tag kein Mittagessen.

Tipp: Nutzen Sie den Erinnerungs-Service der Mittagessen-App, zum Beispiel:

  • wenn die Essensbestellung nicht erfolgt ist!
  • das Guthaben in der APP nicht ausreicht!
  • Frage:

    Können die Kinder eine Brotdose mitbringen?

    Antwort:

    Ja, im Notfall darf eine Brotdose mitgegeben werden. Das sollte aber nicht regelmäßig passieren.
    Für diese Kinder gibt es einen eigenen „Kaltesser-Bereich“.

    Frage:

    Was soll in die Notfall-Brotdose hinein?

    Antwort:

    Die Brotdose soll gesunde und nahrhafte Lebensmittel enthalten, zum Beispiel Brot, Obst oder Gemüse. Süßigkeiten wie Schokoriegel, Kuchen oder Kekse sind nicht erlaubt.

    Frage:

    Werden die Kinder betreut, wenn sie kein Essen dabei haben?

    Antwort:

    Ja, alle Kinder werden ganz normal betreut, auch wenn sie kein Essen mitgebracht haben.
    Der Betreuungsvertrag gilt weiterhin, unabhängig davon, ob Essen bestellt wurde oder nicht.

    Frage:

    Was machen die Kinder, während andere essen?

    Antwort:

    Die Kinder bleiben in ihrer normalen Betreuungsgruppe. Es gibt keine extra Gruppe für Kinder ohne Mittagessen.

    Frage:

    Dürfen die Kinder nach Hause gehen, wenn sie kein Essen haben?

    Antwort:

    Nein, die Kinder dürfen nicht früher nach Hause gehen. Sie bleiben bis zum regulären Ende der Betreuung in der Einrichtung.

    Frage:

    Was müssen Eltern bei einer Lebensmittelunverträglichkeit tun?

    Antwort:

    Die Eltern reichen den Spielmäusen ein entsprechendes Attest des behandelnden Arztes ein. Dieses wird zur Klärung an die CGH-Diätküche weiter.
    Sie erhalten von uns eine Rückmeldung, ob dies umgesetzt werden kann und werden in der Folge den Punkt „Sonderkost“ bei der Speisenauswahl in Ihrem Account vorfinden.

    Stand: 20.06.2026

    Bildquelle: KI-generiert